- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG ist vom Aufsichtsrat bestellt worden. Er leitet die Bank eigenverantwortlich, vertritt sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates

Rudi Rauch
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Rosenfeld - Bickelsberg

Ekkehard Gulde
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Geislingen

Jürgen Haak
Geislingen

Gerd Stehle
Geislingen - Erlaheim

Cäcilia Walter
Geislingen - Erlaheim

Harald Firmenich
Rosenfeld - Leidringen

Bärbel Kramer
Rosenfeld - Leidringen
Generalversammlung
Mitglieder bestimmen mit
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.
Aufgaben der Generalversammlung
Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.