Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG ist vom Aufsichtsrat bestellt worden. Er leitet die Bank eigenverantwortlich, vertritt sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Vorstand
Von links: Herr Thomas Merz (Vorstandssprecher) und Herr Peter Ramsperger

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

 Rudi Rauch

Rudi Rauch

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Rosenfeld - Bickelsberg

Ekkehard Gulde

Ekkehard Gulde

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Geislingen

Jürgen Haak

Jürgen Haak

Geislingen

Gerd Stehle

Gerd Stehle

Geislingen - Erlaheim

Karl-Josef Schädle

Cäcilia Walter

Geislingen - Erlaheim

Harald Firmenich

Harald Firmenich

Rosenfeld - Leidringen

Bärbel Kramer

Bärbel Kramer

Rosenfeld - Leidringen

Generalversammlung

Mitglieder bestimmen mit

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.

Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.